Vertiefungsvorlesung Sozialversicherungsrecht
Vertiefungsvorlesung Sozialversicherungsrecht mit verfahrens- und prozessrechtlichen Bezügen
Die Veranstaltung dient der praxisbezogenen Vertiefung der in der Einführungsvorlesung zum Sozialversicherungsrecht erworbenen Kenntnisse. Hierzu werden anhand ausgewählter aktueller Rechtsprechung und unter Einbeziehung grundrechtlicher (z.B. Versicherungszwang) und europarechtlicher Bezüge (z.B. Verordnung (EG) Nr. 883/2004) die Instrumente aktiver (Eingliederungsleistungen, Kurzarbeitergeld) und passiver Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld) vertieft. Weiter wird dargestellt, wie durch das Sozialversicherungsrecht die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien im Fall eingeschränkter Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern durch Arbeitsunfälle, (Berufs-) Krankheit, Erwerbsminderung und Alter flankiert und ergänzt werden. Schnittstellen zum Zivilrecht ergeben sich etwa anhand des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger nach § 116 SGB X. Schließlich werden durch Anknüpfung an Vorkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht die Besonderheiten des SGB X sowie des SGG erarbeitet, etwa die Idee des Vorrangs materieller Gerechtigkeit vor der Bestandskraft von Verwaltungsakten nach § 44 SGB X, der auf Richterrecht basierende sozialrechtliche Herstellungsanspruch oder die auf „Klägerfreundlichkeit“ ausgerichteten Grundsätze des sozialgerichtlichen Verfahrens. Ziel sind damit nicht nur vertiefte Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht, sondern auch eine Einordnung in die Gesamtrechtsordnung und ein neuer Blickwinkel auf bereits bekannte Rechtsinstitute.
Dozentin: Frau Dr. Anja Steiner (RiLSG)
Die Veranstaltung ist sogleich eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich SPB 7 (2 SWS)